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Richtlinie zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen

Richtlinie zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen

Richtlinie zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen Volunteering Solution, mit zahlreichen Projekten, die Kinder- und Behindertenbetreuung an verschiedenen Orten einbeziehen, gewährleistet das Wohlergehen und den Schutz aller Kinder und schutzbedürftigen Erwachsenen, die mit der Organisation verbunden sind.

Jede Person unter 16 Jahren gilt als Kind, und jeder Erwachsene, der aufgrund von Behinderung, Krankheit oder sozioökonomischen Bedingungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, gilt als schutzbedürftiger Erwachsener.

Die Organisation und alle Mitarbeiter/Freiwilligen halten sich an die Richtlinienbestimmungen und behandeln die Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen sorgfältig.

Die Richtlinie stellt sicher, dass im Falle von körperlichen, geistigen oder emotionalen Schäden, die einem Empfänger während der Vermittlungsdienste zugefügt werden, strenge Maßnahmen ergriffen werden.

Alle Kinder und gefährdeten Erwachsenen, die mit VolSol in Verbindung stehen, werden mit gleicher Würde und gleichem Respekt behandelt, da wir nicht an Diskriminierung glauben. Diese Schutzrichtlinie stellt sicher, dass sowohl Kinder als auch schutzbedürftige Erwachsene vor Missbrauch geschützt sind, und auch Freiwillige haben Schutz vor falschen Anschuldigungen des Missbrauchs.

Grundlegender Verhaltenskodex für VolSol-Freiwillige

Volunteering Solutions hat eine zehnjährige Erfahrung auf diesem Gebiet, und mit der Zeit haben wir die Notwendigkeit einer Reihe von Regeln und Vorschriften verstanden, nicht nur zum Wohl der Gemeinschaft, sondern auch zum Wohl der Freiwilligen.

  • Kein Kind oder schutzbedürftiger Erwachsener darf ohne vorherige Genehmigung der Organisation aus der Unterbringungsstelle gebracht werden.
  • Freiwillige dürfen kein Kind oder schutzbedürftigen Erwachsenen zu einer Gastfamilie, Pension, einem Hotel oder einer Unterkunft des Freiwilligen bringen.
  • Wenn ein Freiwilliger die Kinder/gefährdeten Erwachsenen am Einsatzort behandeln möchte, muss er/sie die Erlaubnis der Organisation einholen.
  • Freiwillige sollten im Umgang mit den Menschen am Einsatzort äußerst warmherzig und herzlich, aufgeschlossen und verständnisvoll sein.
  • Freiwillige dürfen im Umgang mit Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen keine unangemessene körperliche Gewalt anwenden, die Angst, Einschüchterung oder Stress hervorrufen könnte.


Die Freiwilligen erhalten nach ihrer Ankunft am Einsatzort während ihrer Programmorientierung einen detaillierten Verhaltenskodex.

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